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Gemeinde Sollstedt

Am Markt 2

99759 Sollstedt

 

Tel.: 036338 - 3580
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Lärmaktionsplanung

Lärmaktionsplanung gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz

 

 

  1. Allgemeinde Angaben

     

1.1       Für die Lärmaktionsplanung zuständige Behörde:

 

Gemeinde Sollstedt

Gemeindeschlüssel 160 62 049

Am Markt 2

99759 Sollstedt

Tel.: 036338/358-0

E-Mail:

 

1.2       Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraße, für die der Lärmaktionsplan aufgestellt wird

 

Die Gemeinde Sollstedt liegt in Nordthüringen im Landkreis Nordhausen. Die Einheitsgemeinde Sollstedt besteht aus den Ortsteilen Sollstedt, Wülfingerode und Rehungen, hat 2959 Einwohner (Stand 30.06.2022) und eine Gesamtfläche von 26,23 km². 

Nördlich der Ortslage verläuft die Bundesautobahn A38. 

Die Ortsteile Wülfingerode und Sollstedt liegen an der Landesstraße 3080 (Halle-Kasseler-Straße). Parallel zur Landesstraße verläuft die Bahnstrecke Halle-Kassel mit Haltestelle Bahnhof Sollstedt.

 

Lärmkartierte Hauptlärmquelle: Bundesautobahn 38

 

1.3       Rechtsgrundlage

 

„Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ der EU (EU- Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG)

§ 47a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

 

1.4       Geltende Grenzwerte

 

Maßgeblich für die Betroffenheit sind Dauerschallpegel von > 55 dB(A) im sog. Tag/Abend/Nacht-Zeitraum und > 50 dB(A) in der Nacht von 22.00-06.00 Uhr.  

 

  1. Bewertung der Ist-Situation

 

2.1       Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten

 

Die „EU-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ hat die Bekämpfung schädlicher Auswirkungen des Umgebungslärmes zum Ziel. Die Erfassung der Lärmbelastung erfolgt im Rahmen der sogenannten „Lärmkartierung“ die von der TLUG zur Verfügung gestellt wurde.

 

Link zu den Lärmkarten: http://www.tlug-jena.de/kartendienst

 

Lärmstatistik

 

Tag-Abend-Nacht-Lärmindex (LDEN)

Pegelbereich in dB(A)Belastete Einwohner
55 < LDEN <= 6082
60 < LDEN <= 650
65 < LDEN <= 700
70 < LDEN <= 750
LDEN > 750

 

Nacht-Lärmindex (LNight)

Pegelbereich in dB(A)Belastete Einwohner
50 LNight <= 559
55 LNight <= 600
60 LNight <= 650
65 LNight <= 700
LNight > 750

 

2.2        Bewertung der geschätzten Anzahl der betroffenen Personen

Im Rahmen dieser Kartierung wurden die durch den Straßenverkehr an den Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr verursachte Lärmsituation sowie ggf. die betroffenen Wohneinheiten/Schulen/Krankenhäuser ermittelt. 

 

Maßgeblich für die Betroffenheit sind dabei Dauerschallpegel ab 55 dB(A) im sogenannten Tag/Abend/Nacht-Zeitraum (LDEN) und ab 50 dB(A) im Nachtzeitraum (LNight).

Betrachtet man nur die kartierte Hauptverkehrsstraße, so sind 82 Personen durch Umgebungslärm von 55 dB(A) LDEN und 9 Personen von 50 dB (A) LNight betroffen.

Besonders schutzwürdige, bauliche Anlagen wie Krankenhäuser, Schulen, Kur- und Altenheime und dergleichen sind in diesem Bereich nicht vorhanden.

 

2.3       Angabe vorhandene Lärmprobleme und verbesserungsbedürftige Situationen 

 

Im lärmkartierten Bereich des Gemeindegebietes Sollstedt bestehen verbesserungsbedürftige Situationen für die

  • Wohnbebauung im Friedeweg durch Bundesautobahn A38 in 

  • Wochenendhaussiedlung „Bleicheröder Berge“ und Gartenanlagen nordwestlich des Friedhofs durch Bundesautobahn A38 

 

  1. Maßnahmenplanung

 

3.1       Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung

 

Folgende Maßnahmen zur Lärmminderung wurden gemäß Planfeststellung beim Bau der Autobahn 38 bereits umgesetzt:

MaßnahmeMaßnahmeträgerZeitraum

Aktiver Lärmschutz für die Wohnbebauung Schachtsiedlung:

Lärmschutzwände an der Talbrücke beidseitig  

DEGES/Bundesstraßenver-waltung2008-2009

Aktiver Lärmschutz

Lärmschutzwall an der Nordseite der A 38 zum Schutz der Bungalowsiedlung

DEGES/Bundesstraßenver-waltung2006-2008

Passiver Lärmschutz:

Lärmschutzfenster Wohnbebauung unterhalb der Autobahnbrücke

Eigentümer 2009

 

3.2       Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten 5 Jahre

  • Bemühungen für eine dauerhafte Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Autobahn

A 38 im Bereich der Autobahnbrücke Friedetal sollen weiterverfolgt werden.

 

Bei einem Tempolimit von 100 km/h wird eine Reduzierung der Lärmimmission um etwa 1,5 (werktags) bis 3 dB (A) (sonntags) erwartet.

 

 

3.3       Schutz ruhiger Gebiete / Festlegung und geplante Maßnahmen zu deren Schutz

(Erläuterung sofern keine ruhigen Gebiete festgelegt wurden)

 

Die Ausweisung eines ruhigen Gebietes ist nicht geplant und nicht erforderlich.

Im Umland der Gemeinde Sollstedt gibt es ausreichend Möglichkeiten der naturnahen Erholung. Zudem ist ein großer Teil des Gemeindegebietes als Landschaftsschutzgebiet, FFH- bzw. Vogelschutzgebiet ausgewiesen und eine lärmintensive Nutzung somit unzulässig.  

 

  1. Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Erarbeitung des Aktionsplans

 

4.1       Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung

 

Januar – März 2024

 

Januar 2023 - Informationen zur Lärmkartierung erfolgten im Amtsblatt der Gemeinde Sollstedt mit seinen Ortsteilen Wülfingerode und Rehungen „Eichsfelder Pforte – aktuell“ vom 01.Januar 2023 und auf der Internetseite der Gemeinde Sollstedt ab 02.Januar 2023      

Juni 2023 - Bekanntmachung der Erarbeitung des Lärmaktionsplans im Amtsblatt der Gemeinde Sollstedt mit seinen Ortsteilen Wülfingerode und Rehungen „Eichsfelder Pforte – aktuell“ Ausgabe Juni 2023 und auf der Internetseite der Gemeinde Sollstedt 

 

Februar 2024 - Entwurf des Lärmaktionsplanes auf der Internetseite der Gemeinde  

 

4.2     Arten der öffentlichen Mitwirkung

  • Beteiligungsaufruf im Amtsblatt der Gemeinde Ausgabe Juni 2023

  • Beteiligungsaufruf auf der Homepage der Gemeinde ab Juni 2023

  • Beratung in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates mit Rederecht für die Öffentlichkeit am 27.06.2023

  • Thema zur Einwohnerversammlung am 24.10.2023

  • Auslegung Entwurf Lärmaktionsplan vom 12.02.2024 bis 11.03.2024

 

4.3       Berücksichtigung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung:

Es ging eine schriftliche Stellungnahme ein. Diese bezieht sich auf Lärmbelastung durch von Verbrennungsmotoren betriebenen Maschinen, wie Rasenmäher, Motorsensen etc. von Dienstleistungsbetrieben, die in den Wohnanlagen tätig sind. Hier kann insbesondere auf die Regelungen der Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) verwiesen werden, die Zeitbeschränkungen für den Betrieb bestimmter Geräte vorsieht.

 

Anregung oder Hinweise zur Verkehrslärmminderung gab es nicht.

Dies liegt vermutlich daran, dass bereits Schallschutzmaßnahmen aktiver und passiver Art vorhanden sind und die Anzahl der Betroffenen eher gering ist.

 

 

  1. Inkrafttreten des Aktionsplanes

 

Der Lärmaktionsplan tritt mit Beschlussfassung des Gemeinderates am 07.05.2024 in Kraft.

 

 

 

T. Tressel

Bürgermeister

 

 

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