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Gemeinde Sollstedt

Am Markt 2

99759 Sollstedt

 

Tel.: 036338 - 3580
E-Mail: 

 

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Veranstaltungen

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Öffentliche Bekanntmachung 

 

Betreff: 

Information über den Abschluss der Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) „Errichtung eines Untertagebergwerkes zur Kalisalzgewinnung und übertägiger Anlagen zur Düngemittelproduktion“ Ohmgebirge.

 

Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat die landesplanerische Beurteilung als Ergebnis der o.g. Raumverträglichkeitsprüfung ab dem 13.06.2024 auf der Homepage des Thüringer Landesverwaltungsamtes unter 

 

https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/bauen/raumordnung/raumordnung/abgeschlossene-raumverträglichkeitspruefungen

 

veröffentlicht.

 

Die Unterlagen können zusätzlich in der Gemeindeverwaltung Sollstedt, Am Markt 2, 99759 Sollstedt, Zimmer 6 (Bauverwaltung) zu den Öffnungszeiten oder nach vorheriger telefonischer Terminabsprache eingesehen werden.

 

Sollstedt, den 20.06.2024

 

gez. Tressel / Bürgermeister

 

 

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Öffentliche Bekanntmachung

der Gemeinde Sollstedt

 

 

Betreff:    Einleitung der Raumverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben

 „Errichtung eines Untertagebergwerkes zur Kalisalzgewinnung und übertägiger Anlagen zur 

  Düngemittelproduktion“, Ohmgebirge

 

 

Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat mit Schreiben vom 08.01.2024 die Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) für die o.g. Planung eingeleitet. Das Vorhaben kann sich voraussichtlich auf die Gemeinde auswirken.

Die RVP dient der Abstimmung des Vorhabens mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen untereinander und mit den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung.

Die Planungsunterlagen können bei der Gemeinde Sollstedt

Am Markt 2, 99759 Sollstedt

Zimmer-Nr. 6 -Bauverwaltung

während der allgemeinen Dienstzeiten vom 15.01.2024 bis zum 14.02.2024 eingesehen werden.

 

Darüber hinaus können die Unterlagen auch im Internet unter

https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/bauen/raumordnung/raumordnung/laufende- raumvertraeglichkeitspruefungen

 

abgerufen werden.

 

  Die RVP hat keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber dem einzelnen Bürger und ersetzt    nicht die erforderlichen Erlaubnisse, Genehmigungen oder sonstige Entscheidungen nach an- deren Rechtsvorschriften.

Jedermann kann sich bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist in schriftlicher Form oder zur Niederschrift bei der Gemeinde zum Vorhaben äußern.

Über das Ergebnis der RVP wird die Öffentlichkeit zu gegebener Zeit unterrichtet. Sollstedt, 12.01.2024

T. Tressel

Bürgermeister

 

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Öffentliche Bekanntmachung zur Auslegung des Entwurfs zur Lärmaktionsplanung 2024 der Gemeinde Sollstedt

 

Gemäß der Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie) sind Kommunen verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen, wenn sie von der Lärmkartierung erfasst sind. Die Erfassung der Lärmbelastung erfolgt im Rahmen der sogenannten "Lärmkartierung" die von der TLUBN zur Verfügung gestellt wird. Die Ergebnisse der Kartierung sind im Internet-Kartendienst des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) veröffentlicht worden.

 

Die Gemeinde Sollstedt hat auf Grundlage der vorhandenen Daten den Entwurf des Lärmaktionsplanes 2024 erarbeitet.

 

Entwurf Lärmaktionsplanung

 

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes liegt in der Zeit 

vom 12.02.2024 bis 11.03.2024

in der Gemeindeverwaltung Sollstedt, Am Markt 2, Zimmer 6 (Bauverwaltung) zu folgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht 

öffentlich aus:

Montag         nach Vereinbarung

Dienstag       9-12 Uhr

Mittwoch      nach Vereinbarung

Donnerstag   9-12 Uhr und 13-18 Uhr

Freitag           9-12 Uhr

 

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während der Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Abwägung unberücksichtigt.

 

T. Tressel

Bürgermeister

 

 

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