Kontakt
Gemeinde Sollstedt
Am Markt 2
99759 Sollstedt
Tel.: 036338 - 3580
E-Mail:
Veranstaltungen
26. 11. 2024 - Uhr – Uhr
Nordbrand Nordhausen GmbH
Öffentliche Bekanntmachung
Betreff:
Information über den Abschluss der Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) „Errichtung eines Untertagebergwerkes zur Kalisalzgewinnung und übertägiger Anlagen zur Düngemittelproduktion“ Ohmgebirge.
Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat die landesplanerische Beurteilung als Ergebnis der o.g. Raumverträglichkeitsprüfung ab dem 13.06.2024 auf der Homepage des Thüringer Landesverwaltungsamtes unter
https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/bauen/raumordnung/raumordnung/abgeschlossene-raumverträglichkeitspruefungen
veröffentlicht.
Die Unterlagen können zusätzlich in der Gemeindeverwaltung Sollstedt, Am Markt 2, 99759 Sollstedt, Zimmer 6 (Bauverwaltung) zu den Öffnungszeiten oder nach vorheriger telefonischer Terminabsprache eingesehen werden.
Sollstedt, den 20.06.2024
gez. Tressel / Bürgermeister
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Öffentliche Bekanntmachung
der Gemeinde Sollstedt
Betreff: Einleitung der Raumverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben
„Errichtung eines Untertagebergwerkes zur Kalisalzgewinnung und übertägiger Anlagen zur
Düngemittelproduktion“, Ohmgebirge
Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat mit Schreiben vom 08.01.2024 die Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) für die o.g. Planung eingeleitet. Das Vorhaben kann sich voraussichtlich auf die Gemeinde auswirken.
Die RVP dient der Abstimmung des Vorhabens mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen untereinander und mit den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung.
Die Planungsunterlagen können bei der Gemeinde Sollstedt
Am Markt 2, 99759 Sollstedt
Zimmer-Nr. 6 -Bauverwaltung
während der allgemeinen Dienstzeiten vom 15.01.2024 bis zum 14.02.2024 eingesehen werden.
Darüber hinaus können die Unterlagen auch im Internet unter
abgerufen werden.
Die RVP hat keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber dem einzelnen Bürger und ersetzt nicht die erforderlichen Erlaubnisse, Genehmigungen oder sonstige Entscheidungen nach an- deren Rechtsvorschriften.
Jedermann kann sich bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist in schriftlicher Form oder zur Niederschrift bei der Gemeinde zum Vorhaben äußern.
Über das Ergebnis der RVP wird die Öffentlichkeit zu gegebener Zeit unterrichtet. Sollstedt, 12.01.2024
T. Tressel
Bürgermeister
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Öffentliche Bekanntmachung zur Auslegung des Entwurfs zur Lärmaktionsplanung 2024 der Gemeinde Sollstedt
Gemäß der Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie) sind Kommunen verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen, wenn sie von der Lärmkartierung erfasst sind. Die Erfassung der Lärmbelastung erfolgt im Rahmen der sogenannten "Lärmkartierung" die von der TLUBN zur Verfügung gestellt wird. Die Ergebnisse der Kartierung sind im Internet-Kartendienst des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) veröffentlicht worden.
Die Gemeinde Sollstedt hat auf Grundlage der vorhandenen Daten den Entwurf des Lärmaktionsplanes 2024 erarbeitet.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes liegt in der Zeit
vom 12.02.2024 bis 11.03.2024
in der Gemeindeverwaltung Sollstedt, Am Markt 2, Zimmer 6 (Bauverwaltung) zu folgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht
öffentlich aus:
Montag nach Vereinbarung
Dienstag 9-12 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Freitag 9-12 Uhr
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während der Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Abwägung unberücksichtigt.
T. Tressel
Bürgermeister