Die Gemeinde Sollstedt ist mit den Ortsteilen Sollstedt, Rehungen und Wülfingerode von 2021 bis 2025 Förderschwerpunkt der Dorferneuerung.
Dies bietet Ihnen die Chance, mit Fördergeldern Investitionen an Gebäuden und an der dörflichen Infrastruktur zu tätigen.
Förderfähig sind zum Beispiel Werterhaltungsmaßnahmen an Dächern, Fassaden, Fenstern und Türen in regionaltypischer Bauweise und Material.
Fördermittel können letztmalig zum 15.01.2025 für 2025, 2026 und 2027 beantragt werden.
Private Maßnahmen (von Privatpersonen, Vereinen oder Firmen) können mit bis zu 35% der förderfähigen Kosten, jedoch höchstens mit 15.000,00 € pro Objekt (Gebäude) bezuschusst werden. Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen unter 7.500,00 € werden nicht bezuschusst.
Förderfähig sind ausschließlich Firmenleistungen. Eigenleistungen sind von der Förderung ausgenommen, ebenso Aufwendungen für den Erwerb von Materialien.
Wichtig ist, dass mit dem zu fördernden Vorhaben noch nicht begonnen und auch noch kein Auftrag erteilt wurde. Dies ist erst nach Genehmigung durch die Förderbehörde (Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)) möglich.
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Fertigstellung und Prüfung der Maßnahme auf Basis der tatsächlich gezahlten Rechnung- die Leistungen müssen also zu 100% vorfinanziert werden.
Eine Beratung über die Fördermöglichkeiten, die Fördervoraussetzungen sowie Unterstützung beim Ausfüllen des Antrages erhalten Sie von den Mitarbeitern der Thüringer Landgesellschaft mbH (ThLG)- dem betreuenden Planungsbüro. Diese Beratung ist für Sie kostenfrei und Voraussetzung für einen Förderantrag.
Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich bitte an:
Frau Tappe
Telefon: (0361) 44 13-201
E-Mail:
Sämtliche Unterlagen senden Sie bitte im Original an folgende Adresse: