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Diebstahl auf dem Friedhof ist Grabschändung

Sollstedt

 

In den letzten Wochen berichteten uns Angehörige, dass auf ihren Gräbern Gegenstände gestohlen und frisch gepflanzte Blumen herausgerissen werden. Diese Taten verletzen die Totenruhe, sind äußerst pietätlos und gelten als Grabschändung. 

Durch diese Diebstähle wird den Angehörigen, die sich um die Grabstätten ihrer Liebsten kümmern, rücksichtslos Schaden zugefügt.

 

Hiermit appellieren wir an alle Besucher der Friedhöfe, aufmerksam zu sein und verdächtige Handlungen der Gemeinde zu melden. 

Wenn Sie Personen sehen, die Gegenstände oder Blumen vom Friedhof wegtragen oder in Autos laden, oder wenn sich Personen auffällig verhalten und große Tüten oder Taschen mitführen, melden Sie dies bitte.

 

Uns ist bewusst, dass es schwer sein wird, Täter auf frischer Tat zu stellen, aber es ist wichtig, aufmerksam zu sein und genau hinzuschauen. Betroffene sollten unbedingt Strafanzeige bei der Polizei stellen. Je öfter solche Taten gemeldet werden, desto eher kann die Polizei ein Tätermuster erstellen und möglicherweise den Täter oder die Täterin ermitteln. Wenn beispielsweise auffällt, dass ein Nachbar oder ein anderer Hauseigentümer seinen Garten immer wieder neu bepflanzt oder Gegenstände verkauft, die normalerweise auf einem Friedhof zu finden sind, sollte man zumindest Zweifel am rechtmäßigen Eigentum hegen.

 

 

gez. 

Friedhofsverwaltung

 

Foto: pixabay/ jette55

 

Bild zur Meldung: Diebstahl auf dem Friedhof ist Grabschändung

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