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Keine Kinderreisepässe mehr ab 01.01.2024

Sollstedt, den 24. 11. 2023

Keine Kinderreisepässe mehr ab 01.01.2024

 

 

Die Bundesregierung hat zum 01.01.2024 die Abschaffung des Kinderreisepasses beschlossen. Das bedeutet, das ab dem 1. Januar 2024 keine Kinderreisepässe neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden dürfen. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit verwendet werden.

 

Zur Begründung: Kinderreisepässe werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Die Anerkennung deutscher Kinderreisepässe durch andere Staaten kann durch Deutschland nicht beeinflusst werden. 

 

Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich. Das jeweilig benötigte Ausweisdokument muss ab 01.01.2024 mit einer maximalen Gültigkeit von 6 Jahren beantragt werden

 

Weicht das Lichtbild im Ausweisdokument stark vom Gesicht des Kindes ab, ist das Dokument automatisch ungültig und für eine Reise nicht mehr verwendbar. Das aufgedruckte Gültigkeitsdatum ist dabei unerheblich. Ein neues Ausweisdokument mit aktuellem Passbild ist zu beantragen. Der Zeitpunkt, ab wann das Lichtbild im Ausweisdokument erheblich vom Gesicht des Säuglings/des Kindes abweicht, muss in jedem Einzelfall von den Eltern beurteilt werden.

 

Bei Fragen helfen wir, das Bürgerbüro der Gemeinde Sollstedt, gern weiter.

 

 

gez. S. Zibell / A. Meinicke

       Bürgerbüro

 

Bild zur Meldung: Keine Kinderreisepässe mehr ab 01.01.2024

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