Hinweis des Ordnungsamtes

Sollstedt

Es wurde seitens der Ordnungsamtsmitarbeiter festgestellt, dass vermehrt nicht zugelassene/nicht fahrtüchtige Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum der Gemeinde Sollstedt ordnungswidrig abgestellt werden.

 

Wir weisen hiermit darauf hin, dass es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 18 und 20 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) handelt und diese mit einem Bußgeld von bis zu 5.000,00 Euro geahndet wird.

 

Bei Feststellung solcher Fahrzeuge durch die Ordnungsbehörde werden diese ab sofort von den Mitarbeitern mit einer Aufforderung zur Entfernung des Kfz, in Form eines roten Aufklebers, gekennzeichnet. 
Dort enthalten ist eine Frist zum selbstständigen Entfernen des Fahrzeugs aus dem öffentlichen Verkehrsraum.

Nach Ablauf der genannten Frist und Nichtbeachtung dieser Aufforderung wird das Fahrzeug durch die Ordnungsbehörde beseitigt/abgeschleppt

 

Die dort anfallenden Kosten werden dem Fahrzeughalter in Rechnung gestellt.

 

Ordnungsamt

 

Bild zur Meldung: Hinweis des Ordnungsamtes